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Die psychische Gefährdungs­beurteilung
(§5 ArbSchG)

Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur psychischen Gefährdungs­beurteilung nach. Einfach und rechtssicher mit Kiwimo.

Früh erkennen

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung muss präventiv und regelmäßig erfolgen.

Schnell reagieren

Direktes und frühes Eingreifen kann ernsthaften Gesundheitsrisiken vorbeugen .

Sicher protokollieren

Eine lückenlose Protokollierung ist verpflichtend und sichert Sie bei Betriebsprüfungen ab.

Psychische Gefährdung - eine arbeitsschutz­gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen

Die Ermittlung der psychischen Belastung der Mitarbeitenden ist seit 2013 fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und stellt nach §5 ArbSchG eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht dar.

Seit 2015 führen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger Betriebsbesichtigungen durch und überprüfen, ob eine angemessene psychische Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird.

Ein wichtiges Gesetz, das auch Ihr Unternehmen befolgen muss. Knapp 65% der deutschen Unternehmen haben noch kein professionelles System, das die psychische Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und automatisch vornimmt - Kiwimo bietet hier eine einfache Lösung.

Vorteile von Kiwimo

Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung von Kiwimo profitieren Sie von einem automatisierten, rechtssicheren System und sparen viel Zeit.

Sicher protokollieren

Protokollieren Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung der gesamten Belegschaft.

Langfristig archivieren

Archivieren Sie die Ergebnisse sicher und datenschutzkonform, um Entwicklungen nachvollziehen zu können.

Validierte Verfahren

Nutzen Sie validierte und aufeinander aufbauende Beurteilungsverfahren (Orientierungs-, Screening- und Individualverfahren).

Schnelle Maßnahmenplanung

Greifen Sie auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zu und nutzen Sie professionelle Workshop- und Interviewleitfäden.

Gesetzeskonform absichern

Sichern Sie sich rechtlich ab und weisen Sie bei einer Unternehmensprüfung die erforderlichen Unterlagen und Prozesse vollständig und aufbereitet nach.

Automatische Aktualität

Kiwimo hält für Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung der Belegschaft immer aktuell.

Mitarbeiter mit Kiwimo erreichen

"95% der Beschäftigten sprechen bei zu hoher Arbeitsbelastung nicht mit ihrer Führungskraft oder den Kolleg*innen."

Kiwimo erreicht automatisch genau die 95% der Insights, damit Sie gute Entscheidungen treffen und vorbeugende Maßnahmen einleiten können.

Kiwimo erfüllt alle Voraussetzungen
bei Betriebsprüfungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein fünfstufiger Prozess, der auf den Empfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) beruht. Mit Kiwimo werden alle Prozessstufen einfach und rechtssicher durchgeführt - ohne Zusatzarbeit bei Ihnen zu verursachen.

  • 1) Ermittlung der psychischen Gefährdung
  • 2) Beurteilung der psychischen Gefährdung
  • 3) Umsetzung von Maßnahmen
  • 4) Kontrolle der Wirksamkeit
  • 5) Automatische Aktualisierung der Beurteilung

Kiwimo plant automatisch
für Sie das passende Vorgehen

Für die psychische Gefährdungsbeurteilung wählt Kiwimo zwischen dem Orientierungsverfahren (Stufe 1), dem Screeningverfahren (Stufe 2) oder dem Individualverfahren (Stufe 3).

Dabei werden immer wissenschaftliche und geprüfte Verfahren genutzt, die rechtssicher und inhaltlich valide sind. Dazu gehört die Prüfliste Psychische Belastung©, der KFZA© oder z.B. der COPSOQ©. Für die Maßnahmenplanung unterstützt Kiwimo mit Workshop- und Interviewleitfäden.

500.000 Stimmungswerte. Jeden Monat.

Ob im Gesundheitswesen, bei Banken oder im öffentlichen Sektor - Kiwimo misst aktuell über 500.000 Stimmungswerte jeden Monat und unterstützt zahlreiche Kunden mit wichtigen und strukturierten HR-Insights.

Sparkasse Kunden Kiwimo

Die wichtigsten Punkte
zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber seit 2013 verpflichtend. Das schließt auch Arbeitgeber ein, die nur einen einzigen Mitarbeitenden angestellt haben. Seit 2015 führen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger Betriebsbesichtigungen durch und überprüfen die Einhaltung einer angemessenen psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Neben der reinen Beurteilung und Analyse der psychischen Gefährdungsbeurteilung, ist insbesondere die Maßnahmenplanung und Erfolgskontrolle wichtig. Nach dem Gesetzgeber handelt es sich hierbei um einen prozessorientierten Ansatz, der als fortlaufender und wiederholter Prozess im Unternehmen verstanden werden soll. Hier nimmt Kiwimo Ihnen den größten Teil der Arbeit ab und sorgt für einen rechtssicheren Ablauf.

Der Gesetzgeber erwartet eine regelmäßige und nachhaltige Beurteilung. Die Häufigkeit der psychischen Gefährdungsbeurteilung passt Kiwimo automatisch an die erhobenen Ergebnisse an und wählt aus den drei Stufen (Orientierungs-, Screening- und Individualverfahren) aus. Die Beurteilung erfolgt zeitgleich zur regelmäßigen Stimmungsermittlung im Unternehmen und wird nahtlos in die gewohnten Befragungen integriert.

Die Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger überprüfen regelmäßig stichprobenartig unterschiedliche Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Dabei bewerten sie das Unternehmen nach den aktuellen Empfehlungen und vergeben Noten von A bis C. Je nach Benotung werden innerbetriebliche Kommunikationsprozesse entwickelt, "Hilfe zur Selbsthilfe" geleistet oder langfristig und wiederholt die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes im Unternehmen nachverfolgt.

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